Rechtsprechung
RG, 24.06.1911 - III 316/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Nach welchen Grundsätzen ist ein Bordellwirt zur Einkommensteuer zu veranlagen? 2. Wie ist die Strafe wegen Hinterziehung der Einkommensteuer zu ermitteln, wenn der Angeklagte sein Einkommen in der Steuererklärung zu schätzen hatte? 3. Wie sind bei Berechnung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 97
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Das Reichsgericht habe grundsätzlich die Steuerpflicht strafbarer Geschäfte verneint und dem Fiskus den Zugriff auf sämtliches Vermögen verwehrt, das aus strafwürdigem Verhalten hervorgegangen sei (unter Hinweis auf RGSt 37, 74 f.; 39, 186 [189]; 39, 269 [273]; 45, 97 [99]).